Die Karten
sind personengebunden und nicht übertragbar. Vor der Nutzung müssen auf der Rückseite der
Vor- und Nachname des Inhabers bzw. bei „Familien“-Karten das Familienoberhaupt angebracht werden. Sie müssen dem Kontrollpersonal zusammen mit einem gültigen
Ausweisdokument vorgelegt werden. Kinder unter vier Jahren reisen in den Zügen und nutzen die Parkdienstleistungen kostenlos, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Karte ist.
Weitere Informationen | PDF HERUNTERLADEN